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Familien- / Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei stehen wir Ihnen im Bereich der Vorsorge, aber auch in der „aktuellen“ Krise zur Verfügung. Im Bereich des Familienrechts umfaßt unsere Tätigkeit insbesondere die Erarbeitung von Eheverträgen, Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, Ehegattenunterhalt, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensauseinandersetzungen zwischen Ehegatten, elterliche Sorge und Kindesunterhalt sowie das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften.

 

Im Bereich des Erbrechts stehen wir Ihnen insbesondere bei der Errichtung eines Testamentes, Erbvertrags oder Vermächtnisses, der Regelung der Rechtsnachfolge in einem Unternehmen, Fragen der Altersvorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, der Erbauseinandersetzung (Erbteil, Pflichtteil, Auskunft) und in Angelegenheiten der Testamentsvollstreckung zur Seite.